Schallschutz & Akustik
Auf diesem Arbeitsgebiet geht es vorrangig darum, ein akustisch möglichst störungsarmes Wohnen und Arbeiten sicherzustellen und für einen „akustischen Komfort“ zu sorgen. Hierzu erstellen wir die erforderlichen Berechnungen und Nachweise. Schallmessungen führen wir derzeit (noch) nicht durch.
Wir bieten Ihnen umfassende Dienstleistungen rund um das Thema „Bauakustik“:
Bauakustik
Schallschutz und Bauakustik werden häufig synonym verwendet. In der Bauakustik geht es um den „klassischen“ Schallschutz zwischen Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, zwischen Wohnungen und Gewerbeeinheiten oder auch zwischen fremden Gewerbeeinheiten untereinander. Dazu kommt der Schutz gegen Außenlärm, der auch bei Einfamilienhäusern relevant sein kann.
Wenn die Baubehörde einen Schallschutznachweis verlangt, sind Sie bei uns an der richtigen Stelle. Wir erstellen den öffentlich-rechtlichen Nachweis nach DIN 4109 für Bau- und Sanierungsvorhaben jeder Größenordnung, wo sinnvoll, auch unter Verwendung digitaler 3D-Gebäudemodelle. Im Rahmen von Nachhaltigkeitsbewertungen erstellen wir zudem den DEGA-Schallschutzausweis für Wohngebäude.

Raumakustik
Bei der Raumakustik geht es um das akustische Verhalten innerhalb von Räumen. Durch geeignete, schallabsorbierende Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass eine bestimmungsgemäße und angenehme Nutzung möglich ist. Wichtig ist dies z.B. in Mehrpersonenbüros, Besprechungsräumen, Klassenzimmern, Kindergärten oder Veranstaltungssälen. Wir führen raumakustische Simulationsrechnungen durch und ermitteln die optimale Absorberkonfiguration für eine zur Nutzung passenden Akustik.


Schallimmissionsschutz
Wird ein Gebäude errichtet oder geändert, bei dem es im späteren Betrieb zu Schallemissionen kommt, z.B. ein Gewerbebetrieb, eine KiTa, ein Bürgerhaus mit regelmäßigen Veranstaltungen usw. dann ist nach europäischen Richtlinien und nationalen Regelungen der entstehende Lärm einzugrenzen. Ziel des Schallimmissionsschutzes ist die Vorsorge zum Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen oder unzumutbaren Lärmeinwirkungen.
Unser Schwerpunkt liegt dabei auf der Berechnung und Nachweisführung hinsichtlich Gewerbe- und Freizeitlärm v.a. im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren. Verlangt die Baubehörde ein Schallimmissions- bzw. Lärmschutzgutachten, erhalten Sie von uns professionelle Unterstützung.
